Öffnungszeiten

 
Montag - Freitag
08:00 - 12:00 Uhr sowie
13:00 - 17:00 Uhr
Samstag
nach Vereinbarung
Sonntag
geschlossen

Kfz - Meisterbetrieb

Lassen Sie uns wissen, wie wir Ihnen am besten weiterhelfen können. Wir sind stets bemüht, Sie zu Ihrer vollsten Zufriedenheit zu bedienen.

Unser Service - Angebot für Sie:
- Reparaturen aller Art
- Inspektion
- Autoteile und Zubehör
- Unfallinstandsetzung
- Elektronik - Diagnose
- Reifenservice inkl. Einlagerung
- Inspektion nach Herstellerangaben
- HU inkl. AU im Haus durch anerkannte      
  Prüforganisation
- Autoglasservice
- Scheibenversiegelung
- Klima - Service

Kfz - Zubehör

Sie erhalten bei uns Kfz-Ersatz- und Zubehörteile aller Art zum Nach- und Umrüsten für alle gängigen Fabrikate, Pflegemittel rund ums Auto für Innen und Außen, für Sommer und Winter, gegen Regen und Sonne.

Gebrauchtwagen

Der Name ist Programm. Für alle, die das Risiko bei einem Gebrauchten so gering wie möglich halten wollen, sind wir der richtige Partner.

Für uns sind Gebrauchtwagen nicht einfach nur gebrauchte Autos. Es sind Neuwagen aus zweiter Hand. Das heißt, wir sorgen dafür, dass Sie einen technisch einwandfreien "Neuen Gebrauchten" erhalten, auf den Sie sich auch wirklich verlassen können. Selbstverständlich garantieren wir das!

Natürlich kaufen wir auch gerne Ihren Gebrauchten an. Nach einer gründlichen technischen wie optischen Untersuchung unterbreiten wir Ihnen ein faires Angebot. Sprechen Sie uns an!

Unfallabwicklung

1. Reparatur in der Werkstatt Ihres Vertrauens
Sie haben freie Auswahl bei der Werkstatt Ihres Vertrauens, in der Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen. Wir garantieren Ihnen eine technisch einwandfreie Reparatur und somit absolute Verkehrssicherheit Ihres Fahrzeugs.

2. Freie Wahl des Kfz-Sachverständigen
Sie haben grundsätzlich das Recht einen Sachverständigen Ihrer Wahl zur Beweissicherung und zur Feststellung von Schadenumfang, Schadenhöhe, Wertminderung, Restwert, Wiederbeschaffungswert und angenommenen Reparaturdauer zu beauftragen. Anfallende Kosten hierfür hat grundsätzlich die Versicherung des Schädigers zu übernehmen.

Sollte aber von vornherein nur ein Bagatellschaden (d.h. nicht höher als ca. 500,-- bis 750,-- EURO) vorliegen, ist in der Regel eine Reparaturkalkulation Ihrer als Schadensnachweis ausreichend. In diesem Falle werden die Kosten für ein Gutachten von der Versicherung normalerweise nicht übernommen.

3. Mietwagen
Für die Zeit des schadenbedingten Fahrzeugausfalls haben Sie Anspruch auf einen Mietwagen (Ausnahme bei sehr geringem Fahrbedarf).Wir bieten Ihnen Fahrzeuge aller Art zu marktgerechten Preisen an.

4. Was tun bei Totalschaden?
Sind die Reparaturkosten höher als der Wiederbeschaffungswert, können Sie Ihr Fahrzeug trotzdem in Ihrer Werkstatt reparieren lassen, sofern die voraussichtlichen Reparaturkosten lt. Sachverständigengutachten den Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeugs nicht mehr als 30 % übersteigen und Sie das Fahrzeug weiter nutzen.

Wird Ihr Fahrzeug im Totalschadenfall nicht repariert, dann haben Sie Anspruch auf Ersatz des Wiederbeschaffungswertes abzüglich des Restwertes Ihres Fahrzeugs. Ihr Fahrzeug darf zu dem Restwert den Ihr Sachverständiger in seinem Gutachten ermittelt hat veräußert werden. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne fachgerecht zur Verfügung.

5. Ihr Recht auf einen Anwalt
Sie haben das Recht einen Anwalt Ihres Vertrauens zur Durchsetzung Ihrer Rechte zu beauftragen. Die Kosten hierfür muß die Versicherung des Schädigers übernehmen. So können Sie sicher sein, dass alles einwandfrei abgewickelt wird.

6. Zahlungsabwicklung
Um Ihnen die Zahlungsabwicklung zu erleichtern, bieten wir Ihnen die empfohlenen Formulare "Reparaturkosten-Übernahmebestätigung" oder "Sicherungsabtretung" an, da die Versicherung bei Vorlage dieser Erklärungen in der Regel die Reparaturkosten direkt an die Werkstatt auszahlen kann. Somit wird vermieden, dass Sie für die Reparaturkosten in Vorleistung treten müssen.

.... auch bei einem selbstverschuldeten Unfall

d.h. einem Kaskoschaden können Sie Ihre Kaskoversicherung in Anspruch nehmen. Diese Rechte unterscheiden sich oft erheblich von den oben dargestellten Rechten im Haftpflichtschadenfall. Auch hier stehen wir Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.

Aber auch hier haben Sie das Recht auf die Wahl der Werkstatt Ihres Vertrauens.

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